- Ist mit Ihrem früheren Vermieter nichts anderes vereinbart, gilt für Ihre alte Wohnung normalerweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
- Für die Besichtigung und später auch die Wohnungsübergabe muss mit der Hausverwaltung ein Termin abgesprochen werden. Das geht am einfachsten telefonisch: Kontaktdaten.
- Sobald Sie Ihre neue Adresse kennen, informieren Sie nicht nur Bekannte, sondern auch Behörden, Versicherungen und Dienstleister, mit denen Sie in regelmäßigem Kontakt stehen. Auch Um-/Abmeldungen z.B. für Telefonanschluss oder Strom- und Gasversorger dürfen nicht vergessen werden.
Eine Übersicht finden Sie in unserer Checkliste zum Ummelden.
- Es ist zu empfehlen, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen, der dann für sechs Monate gültig ist. Bei Bedarf können Sie diesen Auftrag verlängern.
WICHTIG: Es wird nur Ihre Post an die neue Adresse zugestellt. Der Absender wird über Ihren Umzug nicht informiert. - Spätestens eine Woche nach Ihrem Umzug müssen Sie das zuständige Einwohnermeldeamt aufsuchen und die neue Adresse mitteilen. Das geht leider nur persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten. Personalausweis bitte nicht vergessen.